Aufatmen und denken, dass die internationale Krise an der IT-Branche vorbei geht, ist leider nicht angebracht. Auch in Teilen der IT-Branche ist mittlerweile die Krise spürbar. Die Unternehmen stehen vor der Frage, ob sie sich von Teilen ihrer Belegschaft trennen oder sämtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen über die Anwendung der neuen und erweiterten Kurzarbeiterregelung im Unternehmen halten sollten.
Anfang 2000 stand die IT-Branche schon einmal vor einem Einbruch. Damals wurden Tausende von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen kurzfristig entlassen, die später wieder teuer eingekauft werden mussten. Bevor sich dieses Szenario wiederholt, sollte geprüft werden, ob Kurzarbeit eine Alternative zur Entlassung darstellt.
Alternative Kurzarbeit
Neben klassischen Mitteln wie Überstunden- und Arbeitszeitkontenabbau bietet sich Kurzarbeit an, um Entlassungen zu verhindern. Neu ist, dass Arbeitszeitkonten vor Bezug des Kurzarbeitergeldes nicht ins Minus gebracht werden müssen (befristet gültig bis Ende 2010).
Interessant ist die Anwendung von Kurzarbeit, weil die Bezugsfrist des konjunkturellen Kurzarbeitergelds zum 01. Januar 2009 von 6 auf 18 Monate und seit Mai 2009 bis zu 24 Monate ausgebaut wurde.
Kurzarbeitergeld wird dann gewährt, wenn ein erheblicher Arbeitsausfall mit Lohnausfall einhergeht. Die Bedingung, dass mindestens ein Drittel der Belegschaft von einem Entgeltausfall betroffen sein muss, wurde ausgesetzt. Um für einen oder mehrere Beschäftigte Kurzarbeitergeld zu beantragen, reicht ab sofort der Nachweis eines Entgeltausfalls von mehr als 10%. Der Arbeitgeber hat bei der Antragstellung ein Wahlrecht, ob er vom Aussetzen des sogenannten Drittelerfordernisses Gebrauch macht oder wie bisher bei Erfüllung des Drittelerfordernisses Kurzarbeitergeld auch an weitere Arbeitnehmer zahlt, die von Entgeltausfällen von 10 % und weniger betroffen sind (befristet gültig bis Ende 2010).
Der Antrag auf Kurzarbeit muss bei der örtlichen Arbeitsagentur eingehen.
Die Höhe des Kurzarbeitergeldes beträgt grundsätzlich 60 % bzw. 67% (bei Personen, die ein oder mehr Kinder zu versorgen haben) des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Soweit konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt wird, trägt der Arbeitgeber die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Die Entgeltfortzahlung bei Urlaub und an Feiertagen bleibt bestehen.
Die Vorteile von Kurzarbeit
Die von Arbeitsausfällen betroffenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bleiben im Unternehmen beschäftigt. Ihre Kompetenzen und ihr Know-How gehen dem Betrieb nicht verloren. Eingespielte Belegschaften bleiben somit zusammen. Bei verbesserter Auftragslage muss keine Rekrutierung neuer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vorgenommen werden. Entlassung und Arbeitslosigkeit mit allen negativen Folgen können verhindert werden.
Kurzfristige bis mittelfristige Schwankungen können flexibel bewältigt und der Arbeitsausfall den betrieblichen Bedürfnissen angepasst werden. Bei einer Verbesserung der Auftragslage kann die Arbeitszeit sofort erhöht oder zur Vollarbeitszeit übergegangen werden.
Kurzarbeit spart Kosten für beide Seiten. Für die Unternehmen ist ein Fortbestand der Arbeitsverhältnisse in der Regel günstiger als die Kosten für Kündigungen plus späterer Aufwendungen für erneute Einstellungsverfahren, Einarbeitung und Qualifizierung von neuen Mitarbeitern. Den Beschäftigten bleibt der Gang zur Arbeitsagentur erspart, denn sie sind weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Ein sozialer und finanzieller Abstieg kann so zumindest abgefedert werden.
Qualifizierung während der Kurzarbeit
Seit Januar 2009 ist es möglich, für Bezieher und Bezieherinnen von konjunkturellem Kurzarbeitergeld und Saisonkurzarbeitergeld die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen zu fördern. Dadurch eröffnet sich die Chance, etwas in Gang zu setzen, wozu unter normaler Auslastung oft die Zeit fehlt oder gänzlich privaten Interessen obliegt! Die Zauberformel heißt Qualifizierung in Zeiten der Kurzarbeit! Zur Finanzierung dieses Vorhabens ist ein kofinanziertes Programm aus Bundesmitteln, Mitteln der Bundesagentur für Arbeit und des Europäischen Sozialfonds (ESF) aufgelegt worden. Damit ist die Voraussetzung geschaffen, konjunkturelle Kurzarbeit verstärkt für die Qualifizierung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen aus IT-Unternehmen zu nutzen.
Wer und was werden gefördert?
Gefördert werden gering qualifizierte und qualifizierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus IT Unternehmen.
Grundsätzlich werden Bildungsmaßnahmen gefördert, die in einem engen beruflichen Zusammenhang stehen und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse vermitteln. So sollen Bildungsangebote gefördert werden, die zu einer deutlichen Verbesserung der beruflichen Kompetenz führen (z. B. Berufsabschlüsse) oder über die zertifizierte Teilqualifikationen erworben werden (z. B. Programmierungskurse).
Dauer der Weiterbildung
Grundsätzlich gilt, dass die Dauer der Weiterbildung die voraussichtliche Dauer der Kurzarbeit nicht überschreiten soll. Davon kann abgewichen werden, wenn ein allgemein anerkannter (Teil-) Berufsabschluss erworben wird. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Freistellung für die verbleibende Dauer der Weiterbildung nach Beendigung der Kurzarbeit zusichert. Eine Anschlussförderung kann aus dem Programm WeGebAU erfolgen.
Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung variiert zwischen 25 bis 80 Prozent der Lehrgangskosten. Sie ist von der Art des Qualifizierungsvorhabens, der Betriebsgröße und von den Personen abhängig, die an den Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen. Neu ist, dass bei Beschäftigten, die sich an Qualifizierungsmaßnahmen während der Kurzarbeit beteiligen, 100 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge durch die Agentur für Arbeit übernommen werden.
Qualifizierung - Ein Gewinn für beide Seiten
Qualifizierung während Kurzarbeitszeiten eröffnet den IT-Betrieben die Chance, gestärkt aus der Krise hervorzugehen und ihre Position im Wettbewerb mittel- bis langfristig zu verbessern. Motivierte und qualifizierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden ans Unternehmen gebunden. Sie können über die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen, ihre Qualifikationen und Kompetenzen erhalten und weiter ausbauen. Ihre Arbeitsmarktposition wird dadurch grundsätzlich verbessert.
Download Flyer Kurzarbeit (PDF, 550 KB)
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