Strukturwandel und Wirtschafts- und Finanzkrisen sind in Unternehmen häufig ein Motiv für Entlassungen. Vielen Beschäftigten droht damit Arbeitslosigkeit.
Beschäftigtentransfer, d.h. der Einsatz einer Transferagentur bzw. Transfergesellschaft stellt für die vom Personalabbau betroffenen Beschäftigten ein wirksames Instrument zur Abwendung von Arbeitslosigkeit dar. Ziel des Beschäftigtentransfers ist der nahtlose Übergang in ein neues Beschäftigungsverhältnis.
Transferagentur
Im Auftrag eines Unternehmens übernimmt die Transferagentur als Outplacement-Beratung die Vermittlung der von Kündigung betroffenen Mitarbeiter in neue Beschäftigungsverhältnisse. Noch während ihrer Beschäftigung im bisherigen Unternehmen werden die gekündigten Mitarbeiter durch die Transferagentur im Hinblick auf notwendige Weiterbildungen beraten und bei der Suche nach neuen Beschäftigungsverhältnissen unterstützt. Gezielte Bewerbungstrainings (Gruppencoaching, Onlinebewerbungen, Telefonakquise, Bewerbungsunterlagen usw.) und Einzelberatungen verbessern die Motivation der Mitarbeiter. Ziel ist es die Mitarbeiter für den Arbeitsmarkt „fit“ zu machen. In der Regel arbeitet eine Transferagentur vom Zeitpunkt der Entscheidung (Unterschrift unter den Transfersozialplan bzw. Ausspruch der Kündigung) bis zum Ende der Kündigungsfrist für die betroffenen Mitarbeiter.FinanzierungDie Arbeit einer Transferagentur kann nach § 216 a SGB III durch die Agentur für Arbeit gefördert werden: Bei Vorliegen der Voraussetzungen erhalten Unternehmen einen Zuschuss von bis zu 50% - höchstens jedoch 2.500 € pro Teilnehmer der Transferagentur – der Maßnahmekosten.
Transfergesellschaft
Von der Kündigung betroffene Mitarbeiter erhalten in einer Transfergesellschaft ein zeitlich befristetes Arbeitsverhältnis: Das Arbeitsverhältnis mit dem bisherigen Unternehmen wird in der Regel durch einen Aufhebungsvertrag beendet und mit dem Träger der Transfergesellschaft ein neuer befristeter Arbeitsvertrag geschlossen. Die Transfergesellschaft übernimmt bis zu 12 Monate die Beschäftigung, Beratung und Begleitung der betroffenen Mitarbeiter mit dem Ziel, diese in neue Beschäftigungsverhältnisse direkt zu vermitteln und über Praktika und Arbeitnehmerüberlassung sowie über langfristige Qualifizierungen die Vermittlungsfähigkeit zu verbessern.
Finanzierung
Die in die Transfergesellschaft wechselnden Mitarbeiter erhalten von der Agentur für Arbeit das sogenannte „Transferkurzarbeitergeld“ (60 bzw. 67 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts). Darüber hinaus können für notwendige Profilings und Weiterbildungsmaßnahmen (ESF-Mittel) auch Mittel der Agentur für Arbeit zur Verfügung gestellt werden. Häufig wird das Transferkurzarbeitergeld durch das Personal abgebende Unternehmen z. B. auf 80 Prozent des letzten Nettoentgelts aufgestockt.
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